REISEN INS LANDESINNERE (1988)

Synopsis

Der Film zeigt sechs Menschen in diesem Land im Verlauf eines Jahres. Jeder von ihnen lebt in einer ganz eigenen Welt und geht seine eigenen Wege. Der Film verdichtet diese sehr persönlichen Geschichten zu einem spannenden Zeitbild. Im Verlauf dieser überraschenden Reisen ins Landesinnnere kommt er dem Absurden und Dramatischen, das sich hinter scheinbar normalem Alltag verbirgt, auf die Spur.

REISEN INS LANDESINNERE (1988) – Cast & Credits

Protagonisten:
Fräulein Bertha Massmünster: die alte Frau in Münchenstein
Hans Stierli: der Mann im Onsernonetal
Catherine Schenker: die Nachrichtenkoordinatorin
Franz Jaeck: der Kulturgüterschützer
Giovanni Simonetto: der Maurer in der Swissminiature
Hanspeter Sigrist: der Flugzeugbeobachter


Buch, Regie, Produktion: Matthias von Gunten
Kamera: Pio Corradi
Ton: Felix Singer, Martin Witz
Schnitt: Bernhard Lehner
Mischung: Dieter Lengacher

Fertigstellung: 1988

Produktion: © ODYSSEEFILM, Matthias von Gunten

REISEN INS LANDESINNERE (1988) – Trailer

REISEN INS LANDESINNERE (1988) – Pressestimmen

«Entstanden ist anhand von sechs wohlweislich ausgewählten Personen einer der besten Dokumentarfilme des Schweizer Kinos, eine faszinierende Montage aus Szenen, die das alltägliche Leben schrieb, wo im Kleinen das Grosse erkennbar wird, wo die Gleichzeitigkeit des anderen sich spürbar vermittelt, wo unspektakulär Dimensionen aufschimmern und ungestellt Fragen auftauchen, denen sich auszusetzen eine bereichernde Erfahrung sein kann.» züri-tip des Tages-Anzeiger

«Wie einfach wäre es doch gewesen, Skurriles in den Vordergrund und die Menschen selbst in den Hintergrund zu rücken. Doch von Gunten hat es mit viel Gefühl und Achtung verstanden, uns etwas zu zeigen, ohne mit dem Zeigfinger Nachdruck zu verschaffen. Die einzelnen Dokumentarteile sind derart geschickt zu einem Flechtwerk verwoben, dass jeder Zuschauer selbst seine Parallelen zwischen den einzelnen Personen, aber auch zwischen der schweizerischen und der eigenen Welt ziehen kann. REISEN INS LANDESINNERE ist deshalb ein Schweizer Film, aber kein Film über die Schweiz. Er ist als Anstoss gedacht, ins eigene Innere vorzustossen. Und deshalb ist dies einer der ganz wenigen Filme, die man keineswegs verpassen soll.»
Berner Zeitung

«REISEN INS LANDESINNERE ist ein Film, der Mut macht, der von lebendigen Menschen und nicht von Kunstfiguren handelt – und ein Film, der seine Zuschauer in keinem Moment langweilt. Die Personen, die da auf der Leinwand zu sehen sind, werden in kurzer Zeit zu guten Bekannten, die man auch gerne einmal in der Wirklichkeit treffen würde, um sich mit ihnen zu unterhalten. Ein grösseres Kompliment kann man einem Dokumentarfilm kaum machen.»
Basler Zeitung

REISEN INS LANDESINNERE (1988) – Festivals

Festivals:
1988: Locarno, 1989: Berlinale Forum, Nyon (SRG-Preis: bester Schweizer Film), St. Petersburg, London, Chicago

REISEN INS LANDESINNERE (1988) – DVD

Eine DVD ist in Arbeit.
Bezug durch ODYSSEEFILM.

REISEN INS LANDESINNERE (1988) – Titelklau?

TITELKLAU?

Der Titel ‚Reisen ins Landesinnere’ wurde nach Erscheinen des Filmes rasch bekannt – und wurde oft, unabhängig vom Film, als besonders gelungener oder schöner Titel hervorgehoben. Vielfach wurde er bis heute wiederholt zitiert und immer wieder gab es Anfragen für eine Titelübernahme, beispielsweise für Bücher, andere Filme, Veranstaltungen. Nie aber wurde der Titel ohne Rückfrage für ein anderes Werk öffentlich verwendet.

Das änderte sich 2012, als ein Buch mit dem Titel ‚Reisen ins Landesinnere’ erschien, notabene mit einem Inhalt, der dem Film mehr als ähnlich ist: Figuren und Geschichten aus der Schweiz. Weder Autor noch Verlag hatten jedoch jemals mit ODYSSEEFILM bezüglich der Verwendung des Filmtitels für ihr Buch Kontakt aufgenommen, geschweige denn eine diesbezügliche Vereinbarung gesucht.

Auf die nicht autorisierte Titelübernahme angesprochen, versuchte sich der Verlag zunächst darauf herauszureden, man habe vom Film nichts gewusst, bezw. erst davon gehört, als das Buch schon draussen war. Bald liess sich jedoch nachweisen, dass Autor und Verlag lange vor Erscheinen des Buches über den Film Bescheid wussten. Gegenüber einer Drittperson gestand der Autor sogar schriftlich ein, sehr wohl zu wissen, dass sein Buchtitel letztlich auf den Film von 1988 zurückgehe. Er fand: ‚Irgendwoher muss er ja kommen.’

Autor und Verlag stellten sich danach auf den Standpunkt, dass der Titel nicht geschützt und für jedermann frei verfügbar sei.

Tatsächlich besteht in der Schweiz – im Gegensatz zu Deutschland und anderen EU-Ländern - kein wirksamer Titelschutz. Nur wenn ein Titel nachweislich ein eigenständiges künstlerisches Werk darstellt, ist er gesetzlich geschützt. Die Kriterien hierzu sind ausgesprochen unklar und hängen gänzlich vom kreativen und sprachlichen Einfühlungsvermögen bezw. von der Willkür eines allfälligen Richters ab. Aus diesem Grund musste auf rechtliche Schritte verzichtet werden: die Abhängigkeit vom kulturellen und sprachlichen Bewusstsein eines Richters stellte ein zu grosses (finanzielles) Risiko dar.

Autor und Verlag wussten um diese Lücke im schweizerischen Urheberrecht und haben diese ausgenutzt. Konkret bedeutet dies, dass bereits bestehende und veröffentlichte Titel ohne grosses Risiko übernommen und als eigene Titel öffentlich verwendet werden können.

Dennoch kommt es in der Schweiz, nach Auskunft von Urheberrechtsgesellschaften, kaum je dazu, dass dieses Fehlen eines wirksamen Titelschutzes wie im vorliegenden Fall ausgenutzt wird. Neben dem üblichen Respekt vor Kollegen, werden Autoren und Verlage normalerweise durch ihren Stolz auf einen eigenen Titel, bezw. die drohende Peinlichkeit, als Titelklauer dazustehen, davon abgehalten, bereits veröffentlichte Werkstitel als ihre eigenen Kreationen auszugeben.

Warum im vorliegenden Fall dieser natürliche Respekt unter Kollegen bei Buchautor und Verlag versagten, ist nicht bekannt.